Allgmeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIET – UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundlage aller mit dem EU Adolf Schmirl / White Sky, mit Sitz 1080 Wien (nachfolgend kurz „WS“ genannt) abgeschlossenen Verträgen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB des Mieters erlangen gegenüber WS selbst dann keine Geltung, wenn WS diesen nicht widerspricht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WS diese firmenmäßig gezeichnet bestätigt. Der Mieter bestätigt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung nachfolgende AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.

2. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum von WS. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Gewerke vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis Wiedereingang in Lager von WS. Vermietete Gewerke sind in jenem Zustand zurückzustellen, in dem sie der Mieter erhalten hat. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, hat der Mieter zu ersetzen. Ist nicht anderes (schriftlich) vereinbart, hat der Mieter die Kosten für Transport und Aufstellung der Gewerke zu tragen. Nicht retournierte oder beschädigte Gewerke oder Teile dieser werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich haftet der Mieter auch dann für das gemietete Equipment in vollem Umfang, wenn dies durch WS auf- und abgebaut wird (außer bei Fehlbedienung durch das Personal). Ausnahme besteht dann, wenn eine Equipment Versicherung „All Risc“ für WS Equipment abgeschlossen wurde; in diesem Fall reduziert sich die Haftung des Kunden auf Vandalismus.

3. Für Flurschäden u.a Schäden, welche während eines Auf- oder Abbaus im Zuge eines Projektes durch WS verursacht werden, hält der Mieter WS – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens WS – schad- und klaglos.

4. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines o.a.), dass er die Gewerke geprüft und einwandfrei übernommen hat. Nachträgliche Mängelrügen können von WS nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Gewerke bei deren Rückgabe, erkennt er die von WS durchgeführte Überprüfung voll an. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Mieter, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Auftraggeber (Mieter) erteilt. Dieser haftet für die Bezahlung als Bürge und Zahler.

5. Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von WS nicht zu vertretender Rohstoff- oder Arbeitskräftemangel, Streik und Aussperrung bei WS oder unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen oder anderen Fällen höherer Gewalt, welche die vertragsmäßige Leistung verhindern oder beeinträchtigen, befreien WS für die Dauer und für den Umfang der entstandenen Behinderungen beiderseits von den Vertragsverbindlichkeiten, auch hinsichtlich der Nachlieferung ausgefallener Liefermengen.

6. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden). Ist eine Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, so ist die ausdrückliche Zustimmung seitens WS einzuholen.

7. Jede Art von Änderung an den Gewerken durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter verrechnet. Die Beklebung von Zelten ist nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. WS hält es sich offen, Reinigungskosten zu verrechnen.

8. WS behält sich das Recht vor, an den Mietgewerken Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.

9. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Gewerke und jede Art von Aufführungslizenzen werden vom Mieter auf eigene Rechnung zur Verfügung gestellt. WS übernimmt keine Haftung für den Ausfall von vermieteten Gewerken und daraus resultierenden Schäden. Die Haftung von WS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, weiters ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Für den Verbraucher gilt der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Der Schadenersatz ist in jedem Fall der Höhe nach mit dem einfachen Mietentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte. Dies gilt nicht für Verbraucher.

10. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Vereinbarung, bei Auslandsgeschäften zu 50% vor Mietbeginn zu zahlen.

11. Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt: Wird diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert, gilt die Bestellung als fixiert. Werden fixierte Bestellungen (schriftliche Angebotsannahme) annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet:

8 Wochen vor Mietbeginn 25 Prozent der Brutto – Auftragssumme / 4 Wochen vor Mietbeginn 50 Prozent der Brutto-Auftragssumme, 3 Wochen vor Mietbeginn 75 Prozent der Brutto – Auftragssumme / 2 Woche vor Mietbeginn 100 Prozent Brutto – Auftragssumme. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für die Forderungsbetreibung, d.h. auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gemäß den Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gem. BGBL 141/1996 sowie 12 % Verzugszinsen zu ersetzen.

12. Sollte sich der Lieferumfang während des Aufbaus aufgrund von Notwendigkeiten oder mündlicher Bestellungen ändern, so werden diese in der Schlussrechnung berücksichtigt und gelten als vereinbart. Alle Einzelpreise verstehen sich exkl. MwSt.

13. Verzögerungen, die nicht im Einfluss von WS liegen, werden nach verrechnet.

14. Es gilt österreichisches materielles Recht. Nichtzwingende Verweisnormen des IPRG sowie das UN-Kaufrecht gelten nicht. Als Gerichtsstand wir das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gem. § 14 KSchG.

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies das die AGB nicht in ihrer Gänze, die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als eine durch den Parteiwillen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommende, wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt.

Stand 2020